Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2023
Eröffnungen
01.06.2023
Eröffnungen
24.03.2023
Sicherungsmaßnahmen
28.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
29.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.09.2020
Berichtigungen
03.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018
06.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
25.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
04.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
26.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
17.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
24.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013
12.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.11.2012 bis zum 31.12.2012
04.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013
04.03.2013
Neueintragungen